FLL-Baumkontrollrichtlinie: So läuft eine Baumkontrolle nach FLL ab
Baumkontrolle für öffentliche und private Bereiche
Wer für Bäume verantwortlich ist, stößt früher oder später auf die FLL-Baumkontrollrichtlinie. Sie beschreibt, wie Bäume auf Verkehrssicherheit kontrolliert werden – also darauf, dass von ihnen keine vermeidbare Gefahr für Menschen oder Sachen ausgeht. Gerichte ziehen sie als Maßstab heran. Hier erklären wir, was in der Richtlinie steht, wie oft kontrolliert wird und was ins Protokoll gehört. Wir kontrollieren Bäume in Dresden und Umgebung nach dieser Richtlinie.
Was sind die Baumkontrollrichtlinien der FLL?
Die Baumkontrollrichtlinien sind ein Regelwerk der FLL, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau. Der volle Titel lautet „Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit“. Aktuell ist die 3. Ausgabe von 2020; frühere Ausgaben erschienen 2004 und 2010.
Die Richtlinie ist kein Gesetz. FLL-Regelwerke stehen jedem zur Anwendung frei; verbindlich werden sie zum Beispiel durch einen Vertrag. Trotzdem haben sie Gewicht: Sie stützen sich auf Urteile des Bundesgerichtshofs, und Gerichte ziehen sie heran, wenn es darum geht, ob ausreichend kontrolliert wurde.
Regelkontrolle, Zusatzkontrolle, eingehende Untersuchung
Der Oberbegriff ist die Baumkontrolle. Die Richtlinie unterscheidet zwei Arten: Regelkontrolle und Zusatzkontrolle. Bleiben Zweifel, folgt die eingehende Untersuchung nach eigenen FLL-Richtlinien.
Regelkontrolle
Die Regelkontrolle ist die planmäßige Kontrolle in regelmäßigen Abständen. Sie ist eine Sichtkontrolle: Eine fachlich qualifizierte Person begutachtet den Baum vom Boden aus und prüft Krone, Stamm, Stammfuß und Wurzelbereich auf Schäden und Warnzeichen.
Zusatzkontrolle
Eine Zusatzkontrolle gibt es aus besonderem Anlass: nach extremem Wetter wie Sturm, nach einem Schadensfall, nach Bauarbeiten im Umfeld oder nach größeren Eingriffen am Baum. Mehr dazu unter Baumkontrolle nach Sturm.
Eingehende Untersuchung
Bleiben nach der Kontrolle Zweifel an der Verkehrssicherheit oder an der richtigen Maßnahme, folgt eine eingehende Untersuchung. Dafür gibt es eigene FLL-Richtlinien zur Baumuntersuchung aus dem Jahr 2013. Bei uns heißt dieser Schritt Baumgutachten: Wir empfehlen ihn, wenn die Kontrolle eine Auffälligkeit zeigt, und machen Ihnen auf Wunsch ein Angebot. Messverfahren wie die Schalltomographie veranlassen wir bei Bedarf.
In 4 Schritten zu Ihrer Baumkontrolle
Kontaktaufnahme und Beratung
Sie kontaktieren uns telefonisch oder über das Kontaktformular. Unser Team bespricht mit Ihnen den Standort, den Zustand und den gewünschten Umfang der Baumkontrolle und klärt offene Fragen.
Vor-Ort-Besichtigung und Begutachtung
FLL-zertifizierte Baumkontrolleure kommen zu Ihnen und prüfen jeden Baum vom Boden aus. Krone, Stamm, Stammfuß und Wurzelbereich werden auf Schäden und Anzeichen von Krankheiten untersucht.
Protokoll mit Empfehlungen
Nach der Kontrolle erhalten Sie ein Protokoll mit allen Bäumen und den gefundenen Schäden, dazu einen Übersichtsplan. Für jeden Baum nennen wir die angezeigte Maßnahme, etwa Rückschnitt oder Sicherung.
Angebote einholen und Nachkontrolle
Mit unserem Protokoll holen Sie Angebote ein, bei wem Sie möchten. Gern erstellen wir Ihnen auch selbst ein Angebot für die Arbeiten. Den nächsten Kontrolltermin halten wir im Protokoll fest.
Baumkontrolle – Sicherheit und Gesundheit für Ihre Bäume!
Wir sind Baumkontrolle Dresden. Wir prüfen Bäume auf Verkehrssicherheit, dokumentieren jeden Baum und sagen Ihnen klar, was zu tun ist. Die Kontrolle machen FLL-zertifizierte Baumkontrolleure; Ihr Kontakt ist Alexander Kobelt.
„Ihr Nachweis für jeden Baum.“
Alexander Kobelt
Alexander Kobelt
Wie oft muss eine Baumkontrolle durchgeführt werden?
Einen festen Takt für alle Bäume gibt es nicht. Nach der FLL-Richtlinie richtet sich der Abstand nach drei Dingen:
- Standort: Wie viele Menschen sind unter dem Baum unterwegs – an einer Straße, auf einem Spielplatz oder im abgelegenen Gartenteil?
- Zustand: Ein geschädigter Baum braucht mehr Aufmerksamkeit als ein gesunder.
- Entwicklungsphase: Jugend-, Reife- oder Alterungsphase.
Die frühere Faustregel „zweimal im Jahr, einmal belaubt und einmal unbelaubt“ gilt als überholt. Das Oberlandesgericht Köln verweist stattdessen auf die abgestuften Abstände der FLL (Urteil vom 29. Juli 2010, 7 U 31/10). Hinzu kommen Zusatzkontrollen nach Sturm, Schaden oder Baumaßnahmen. Auf die Frage, wie oft Bäume kontrolliert werden müssen, gibt es deshalb nur eine ehrliche Antwort: so oft, wie Standort, Zustand und Alter es verlangen. Den nächsten Termin legen wir für jeden Baum im Protokoll fest.
VTA und Baumkontrolle nach FLL
VTA steht für „Visual Tree Assessment“, auf Deutsch: visuelle Baumbeurteilung. Gemeint ist, einen Baum anhand äußerer Merkmale zu beurteilen, etwa an Rissen, Beulen, Pilzen oder abgestorbenen Ästen. Auch die Regelkontrolle nach FLL ist eine solche Sichtkontrolle vom Boden aus. Wer eine VTA-Baumkontrolle sucht, meint also meist dasselbe: eine fachkundige Begutachtung, bei der Warnzeichen erkannt und festgehalten werden.
Baumkontrolle-Formblatt als PDF: was ins Protokoll gehört
Viele suchen ein Formblatt für die Baumkontrolle als PDF. Wichtiger als das Formular ist, was drinsteht. Die FLL-Richtlinie verlangt, die Ergebnisse aller Baumkontrollen zu dokumentieren und bei Bedarf mit früheren Kontrollen zu vergleichen. Der Zweck: Im Streitfall soll das Protokoll belegen, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde. Damit das gelingt, halten unsere Protokolle fest:
- welcher Baum es ist (Nummer und Standort),
- wann er kontrolliert wurde,
- welche Schäden festgestellt wurden – getrennt nach Krone, Stamm, Stammfuß und Wurzelbereich mit Umfeld,
- welche Maßnahme angezeigt ist und bis wann,
- wann die nächste Kontrolle fällig ist.
Das Protokoll erhalten Sie im Anschluss an die Kontrolle, zusammen mit einem Übersichtsplan von oben mit allen Bäumen. Zugleich nehmen wir jeden Baum in unser Baumkataster auf und schreiben es bei jeder Kontrolle fort.
FLL-Baumkontrollrichtlinie und Rechtsprechung: was Gerichte verlangen
Ein Gesetz, das Baumkontrollen ausdrücklich vorschreibt, gibt es nicht. Die Pflicht folgt aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, und die Rechtsprechung verlangt regelmäßige Kontrollen:
- Bundesgerichtshof, 2. Juli 2004, V ZR 33/04: Der Eigentümer muss seine Bäume in angemessenen Abständen auf Krankheitsbefall überwachen.
- Oberlandesgericht Köln, 29. Juli 2010, 7 U 31/10: Die starre Zweimal-Regel ist überholt; maßgeblich sind die Abstände der FLL.
- Oberlandesgericht Dresden, 6. März 2013, 1 U 987/12: Verantwortliche können sich im Regelfall an der FLL-Baumkontrollrichtlinie orientieren; sie ist als Orientierungshilfe anerkannt.
- Oberlandesgericht Düsseldorf, 23. Juli 2013, I-9 U 38/13: Private Eigentümer dürfen ihre Bäume selbst kontrollieren; ein Fachmann ist erst bei Zweifeln nötig. Darauf verweist auch die Stadt Dresden.
Für Hausverwaltungen, Gewerbe und Kommunen mit vielen Bäumen ist die Pflicht in der Praxis nur mit Fachkunde und sauberer Dokumentation zu erfüllen.
Wer darf eine Baumkontrolle nach FLL durchführen?
Ein Gesetz regelt das nicht. Die FLL verlangt fachlich qualifizierte Kontrolleure. Seit März 2007 gibt es dafür eine bundesweit einheitliche Prüfung der FLL für Baumkontrolleure, schriftlich und mündlich-praktisch. Eine Pflicht zur Wiederholung gibt es nicht, Fortbildungen sind aber erwünscht. Bei uns kontrollieren FLL-zertifizierte Baumkontrolleure.
Wir sind auch per WhatsApp für Sie erreichbar!
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Baumkontrolle nach FLL bei uns: der Preis
Eine Regelkontrolle nach FLL kostet bei uns 119 € je Baum inklusive Mehrwertsteuer (100 € netto). Protokoll, Aufnahme ins Baumkataster und Übersichtsplan sind enthalten. Dazu kommt einmal je Termin die Anfahrt mit 41,65 € inklusive Mehrwertsteuer (35 € netto). Empfehlen wir nach der Kontrolle eine eingehende Untersuchung, erhalten Sie vorher ein Angebot; abgerechnet wird nach Aufwand, in der Regel nach Stunden. Mehr unter Kosten der Baumkontrolle. Ihr Kontakt ist Alexander Kobelt.
Baumkontrolle nach FLL anfragen
Sagen Sie uns, wo Ihre Bäume stehen und wie viele es ungefähr sind. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr unter 0351 270464223, per WhatsApp oder über unser Kontaktformular.
Häufige Fragen zur Baumkontrolle nach FLL
Was sind die Baumkontrollrichtlinien der FLL?
Ein Regelwerk der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau, das beschreibt, wie Bäume auf Verkehrssicherheit kontrolliert und die Ergebnisse dokumentiert werden. Aktuell ist die 3. Ausgabe von 2020.
Wie oft muss eine Baumkontrolle durchgeführt werden?
Einen festen Takt für alle Bäume gibt es nicht. Der Abstand richtet sich nach Standort, Zustand und Entwicklungsphase des Baumes; dazu kommen Zusatzkontrollen nach Sturm, Schaden oder Baumaßnahmen. Die alte Regel „zweimal im Jahr“ gilt als überholt.
Ist die FLL-Richtlinie Pflicht?
Die Richtlinie ist kein Gesetz und steht jedem zur Anwendung frei. Die Rechtsprechung verlangt aber regelmäßige Kontrollen, und Gerichte erkennen die FLL-Richtlinie als Orientierungshilfe an.
Gibt es ein Formblatt für die Baumkontrolle als PDF?
Entscheidend ist der Inhalt, nicht das Formular. In unseren Protokollen steht: welcher Baum, wann kontrolliert, welche Schäden, welche Maßnahme bis wann und wann die nächste Kontrolle fällig ist.
Was ist der Unterschied zwischen Regelkontrolle und eingehender Untersuchung?
Die Regelkontrolle ist die planmäßige Sichtkontrolle vom Boden aus. Die eingehende Untersuchung folgt nur, wenn danach Zweifel an der Verkehrssicherheit bleiben, bei Bedarf mit Messverfahren.
Wo gibt es eine Liste zertifizierter Baumkontrolleure?
Die FLL veröffentlicht auf fll.de eine Liste. Sie ist aber nicht vollständig, weil dort nur Absolventen stehen, die das wünschen.