Verkehrssicherungspflicht für Bäume: Baumkontrolle für Hausverwaltung, WEG und Vermieter
Baumkontrolle für öffentliche und private Bereiche
Wer Wohnungen vermietet oder eine Wohnanlage verwaltet, trägt auch die Verantwortung für die Bäume auf dem Grundstück. Die Verkehrssicherungspflicht als Vermieter oder Verwalter verlangt zweierlei: Kontrollen in angemessenen Abständen und einen Nachweis, der im Streitfall trägt. Beides liefern wir in Dresden und im Umkreis von rund 50 Kilometern, mit einem Protokoll für jeden Baum.
Verkehrssicherungspflicht des Vermieters: Was gilt für Bäume?
Die Pflicht trifft den, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Grundstück hat. Beim vermieteten Haus ist das in der Regel der Eigentümer, also der Vermieter.
Der Bundesgerichtshof hat das so beschrieben: Der Eigentümer eines Grundstücks muss im Rahmen des Möglichen dafür sorgen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht. Die Bäume sind in angemessenen Abständen auf Krankheitsbefall zu überwachen (BGH, V ZR 33/04). In einem Fall aus Sachsen hat der Bundesgerichtshof außerdem klargestellt, dass die Pflicht der tatsächlichen Verfügungsgewalt folgt (BGH, VI ZR 395/16). Ein Gesetz, das Baumkontrollen ausdrücklich nennt, gibt es nicht. Die Pflicht folgt aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB), und die Rechtsprechung verlangt regelmäßige Kontrollen. Mehr dazu im Ratgeber Verkehrssicherungspflicht von Bäumen.
Verkehrssicherungspflicht der WEG: Wer ist zuständig?
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gemeinschaft selbst zuständig. In der Praxis sorgt der Verwalter dafür, dass die Pflicht erfüllt wird.
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt seit der Reform 2020: Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 18 Abs. 1 WEG). Sie nimmt auch die Pflichten wahr, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben (§ 9a Abs. 2 WEG). Bäume im gemeinsamen Garten gehören dazu. In der Fachliteratur heißt es: Der Verwalter muss dafür sorgen, dass Gefahren erkannt und beseitigt werden. Der Bundesgerichtshof hat 2019 entschieden, dass die Verkehrssicherung am Gemeinschaftseigentum zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört (V ZR 43/19). Für die Verkehrssicherungspflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft heißt das: Kontrolle beauftragen, Protokoll aufbewahren, angezeigte Maßnahmen zügig umsetzen lassen.
In 4 Schritten zu Ihrer Baumkontrolle
Kontaktaufnahme und Beratung
Sie kontaktieren uns telefonisch oder über das Kontaktformular. Unser Team bespricht mit Ihnen den Standort, den Zustand und den gewünschten Umfang der Baumkontrolle und klärt offene Fragen.
Vor-Ort-Besichtigung und Begutachtung
FLL-zertifizierte Baumkontrolleure kommen zu Ihnen und prüfen jeden Baum vom Boden aus. Krone, Stamm, Stammfuß und Wurzelbereich werden auf Schäden und Anzeichen von Krankheiten untersucht.
Protokoll mit Empfehlungen
Nach der Kontrolle erhalten Sie ein Protokoll mit allen Bäumen und den gefundenen Schäden, dazu einen Übersichtsplan. Für jeden Baum nennen wir die angezeigte Maßnahme, etwa Rückschnitt oder Sicherung.
Angebote einholen und Nachkontrolle
Mit unserem Protokoll holen Sie Angebote ein, bei wem Sie möchten. Gern erstellen wir Ihnen auch selbst ein Angebot für die Arbeiten. Den nächsten Kontrolltermin halten wir im Protokoll fest.
Baumkontrolle – Sicherheit und Gesundheit für Ihre Bäume!
Wir sind Baumkontrolle Dresden. Wir prüfen Bäume auf Verkehrssicherheit, dokumentieren jeden Baum und sagen Ihnen klar, was zu tun ist. Die Kontrolle machen FLL-zertifizierte Baumkontrolleure; Ihr Kontakt ist Alexander Kobelt.
„Ihr Nachweis für jeden Baum.“
Alexander Kobelt
Alexander Kobelt
Gewerbe, Kommunen, Kitas und Schulen
Auf Firmengeländen, Parkplätzen, an Kitas und Schulen sind täglich viele Menschen unter Bäumen unterwegs. Das zählt: Nach der FLL-Richtlinie richtet sich der Kontrollabstand auch danach, wie viel Sicherheit die Menschen an einem Standort erwarten dürfen. Auch die Stadt Dresden kontrolliert ihre eigenen Bäume regelmäßig und dokumentiert jede Kontrolle. Das Oberlandesgericht Dresden hat die FLL-Baumkontrollrichtlinie als Orientierungshilfe anerkannt (1 U 987/12). An solchen Orten lässt sich die Pflicht praktisch nur mit Fachkunde und sauberer Dokumentation erfüllen.
Nachweis und Dokumentation: Was im Streitfall zählt
Die FLL-Richtlinie verlangt, dass die Ergebnisse aller Baumkontrollen dokumentiert und bei Bedarf mit früheren Kontrollen verglichen werden. Der Zweck: Im Streitfall zeigt die Dokumentation, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde.
Wir liefern ein Protokoll mit Datum, allen Bäumen und den gefundenen Schäden, dazu je Baum die angezeigte Maßnahme und den nächsten Kontrolltermin. Legen Sie es zur Objektakte. Bei der nächsten Kontrolle vergleichen wir mit dem letzten Stand.
Ehrlich gesagt: Keine Kontrolle kann jeden Astbruch ausschließen. Bricht bei einem gesunden Baum ohne vorherige Anzeichen ein Ast ab, sieht der Bundesgerichtshof darin ein hinzunehmendes Lebensrisiko (III ZR 352/13). Entscheidend ist, dass erkennbare Schäden rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Baumkataster: der Überblick über alle Bäume der Anlage
Bei mehreren Bäumen hilft ein Baumkataster. Das ist ein Verzeichnis, in dem jeder Baum mit Nummer, Standort und Zustand steht, dazu das Kontrollintervall und alle bisherigen Kontrollen. Private Bäume stehen nicht im Baumkataster der Stadt Dresden, denn das zeigt nur Bäume auf städtischen Flächen. Bei unserer Kontrolle nehmen wir jeden Baum Ihrer Anlage in unser Kataster auf; das ist im Preis enthalten. Sie erhalten es als PDF zum Ausdrucken und Abheften, zusammen mit einem Übersichtsplan von oben, in dem jeder Baum mit seiner Nummer eingezeichnet ist. Die Daten bleiben in unserem Programm, und bei jeder weiteren Kontrolle schreiben wir das Kataster fort. Bei deutlich mehr als 30 Bäumen lohnt sich gegen Aufpreis eine Alu-Plakette mit der Nummer an jedem Baum. Mehr unter Baumkataster Dresden.
Wie oft die Bäume der Anlage kontrolliert werden
Das hängt vom einzelnen Baum ab: Standort, Zustand und Entwicklungsphase bestimmen den Abstand. Ein alter Baum am Spielplatz wird öfter geprüft als ein junger Baum am Rand der Anlage. Die frühere starre Regel „zweimal im Jahr“ gilt als überholt (OLG Köln, 7 U 31/10). Wir legen für jeden Baum den nächsten Termin fest. So können Sie die Kontrollen für die ganze Anlage planen. Mehr dazu unter Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie.
Kontrolle nach einem Sturm
Nach extremem Wetter sieht die FLL-Richtlinie eine Zusatzkontrolle vor, also eine Kontrolle außer der Reihe. Das gilt auch nach einem Schaden oder nach Bauarbeiten am Baum.
Besteht nach einem Sturm akute Gefahr, darf in Dresden sofort gehandelt werden, auch bei geschützten Bäumen. Die Stadt muss aber unverzüglich informiert werden, die Maßnahme ist zu begründen. Das Holz bleibt bis zur Freigabe liegen, höchstens 14 Tage (§ 5 Abs. 2 Gehölzschutzsatzung Dresden). Unser Protokoll nach dem Sturm hält den Befund fest und hilft Ihnen, die Dringlichkeit zu belegen. Mehr unter Kontrolle nach Sturm.
Kosten der Kontrolle und Umlage auf Mieter
Ob Sie die Kosten der Baumkontrolle als Betriebskosten auf Mieter umlegen dürfen, ist nicht höchstrichterlich geklärt; eine sichere Umlage können wir Ihnen nicht zusagen. Lassen Sie die Frage für Ihre Mietverträge rechtlich prüfen. Die Urteile dazu und unsere Preise stehen unter Was kostet eine Baumkontrolle?.
Wir sind auch per WhatsApp für Sie erreichbar!
Einfach draufklicken und loschatten! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
So arbeiten wir mit Verwaltungen und Vermietern
- Anfrage: Sie nennen uns Adresse, Zahl der Bäume und Anlass. Ein Lageplan hilft, falls vorhanden.
- Kontrolle: Wir prüfen jeden Baum vor Ort nach FLL-Richtlinie, vom Boden aus.
- Protokoll, Kataster, Übersichtsplan: Im Anschluss erhalten Sie für jeden Baum Befund, angezeigte Maßnahme und nächsten Termin, dazu das fortgeschriebene Kataster und den Übersichtsplan. Zeigt ein Baum Auffälligkeiten, empfehlen wir eine eingehende Untersuchung, bei uns Baumgutachten genannt, und machen Ihnen auf Wunsch ein Angebot dafür.
Der Preis: 119 € je Baum inklusive Mehrwertsteuer, dazu einmal je Termin 41,65 € Anfahrt.
Anfrage für Ihre Anlage
Rufen Sie uns an unter 0351 270464223, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr, schreiben Sie per WhatsApp, per E-Mail an info@baumkontrolle-dresden.de oder über das Kontaktformular. Wir melden uns mit einem Preis für Ihre Anlage.
Häufige Fragen von Hausverwaltungen und WEG
Hat der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht für Bäume?
In der Regel ja. Die Pflicht trifft den, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Grundstück hat, beim vermieteten Haus meist den Eigentümer. Die Rechtsprechung verlangt, Bäume in angemessenen Abständen zu kontrollieren.
Wer ist bei einer WEG für die Bäume verkehrssicherungspflichtig?
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, denn ihr obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 18 Abs. 1 WEG). In der Praxis sorgt der Verwalter dafür, dass die Bäume kontrolliert und Gefahren beseitigt werden.
Wie weist eine Hausverwaltung nach, dass sie ihre Bäume kontrolliert hat?
Mit einer schriftlichen Dokumentation jeder Kontrolle. Wir liefern für jeden Baum ein Protokoll mit Datum, Befund, angezeigter Maßnahme und nächstem Kontrolltermin, dazu ein Baumkataster, das wir bei jeder Kontrolle fortschreiben.
Wie oft müssen Bäume in einer Wohnanlage kontrolliert werden?
Das richtet sich nach Standort, Zustand und Entwicklungsphase jedes Baumes. Die starre Regel „zweimal im Jahr“ gilt als überholt. Nach einem Sturm ist eine Zusatzkontrolle fällig.
Was gilt, wenn trotz Kontrolle ein Ast abbricht?
Bricht bei einem gesunden Baum ohne vorherige Anzeichen ein Ast ab, sieht der Bundesgerichtshof darin ein hinzunehmendes Lebensrisiko (III ZR 352/13). Keine Kontrolle kann jeden Astbruch ausschließen; entscheidend ist, dass erkennbare Schäden rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Was müssen Eigentümer in Dresden nach einem Sturm beachten?
Bei akuter Gefahr darf sofort gehandelt werden. Die Stadt ist unverzüglich zu informieren, die Maßnahme zu begründen, und das Holz bleibt bis zur Freigabe liegen, höchstens 14 Tage.