Baumkontrolle in Coswig bei Dresden – vom Elbufer bis Spitzgrund
Baumkontrolle für öffentliche und private Bereiche
Gemeint ist hier Coswig in Sachsen, die Stadt an der Elbe gleich nordwestlich von Dresden – nicht Coswig (Anhalt). Für Grundstücke von Kötitz am Fluss bis Neucoswig Richtung Friedewald bieten wir die Baumkontrolle in Coswig an. Wir prüfen, ob ein Baum verkehrssicher ist, also niemanden durch herabfallende Äste oder einen Umsturz gefährdet. Das Ergebnis bekommen Sie Baum für Baum auf Papier.
Ablauf: Ihre Baumkontrolle in Coswig in vier Schritten
- Anfrage: Sie nennen uns Adresse, ungefähre Zahl der Bäume und Ihr Anliegen – etwa Sorge nach einem Sturm, die Begründung für einen Fällantrag oder einfach Unsicherheit.
- Termin vor Ort: Wir gehen jeden Baum ab und schauen ihn nach der FLL-Baumkontrollrichtlinie an, einem bundesweit genutzten Regelwerk der Fachleute. Diese Regelkontrolle ist eine Sichtprüfung vom Boden aus.
- Protokoll: Sie bekommen alles schriftlich – mit Befund und, falls nötig, einem Vorschlag, was zu tun ist. Übersichtsplan und Baumkataster gehören dazu.
- Nächster Schritt: Ist ein Baum auffällig, sagen wir Ihnen, ob eine eingehende Untersuchung sinnvoll ist oder ob ein Antrag bei der Stadt ansteht.
Für einen Baum zahlen Sie 119 € einschließlich Mehrwertsteuer, hinzu kommen 41,65 € Anfahrt – pro Termin nur einmal, auch wenn wir mehrere Bäume ansehen.
In 4 Schritten zu Ihrer Baumkontrolle
Kontaktaufnahme und Beratung
Sie kontaktieren uns telefonisch oder über das Kontaktformular. Unser Team bespricht mit Ihnen den Standort, den Zustand und den gewünschten Umfang der Baumkontrolle und klärt offene Fragen.
Vor-Ort-Besichtigung und Begutachtung
FLL-zertifizierte Baumkontrolleure kommen zu Ihnen und prüfen jeden Baum vom Boden aus. Krone, Stamm, Stammfuß und Wurzelbereich werden auf Schäden und Anzeichen von Krankheiten untersucht.
Protokoll mit Empfehlungen
Nach der Kontrolle erhalten Sie ein Protokoll mit allen Bäumen und den gefundenen Schäden, dazu einen Übersichtsplan. Für jeden Baum nennen wir die angezeigte Maßnahme, etwa Rückschnitt oder Sicherung.
Angebote einholen und Nachkontrolle
Mit unserem Protokoll holen Sie Angebote ein, bei wem Sie möchten. Gern erstellen wir Ihnen auch selbst ein Angebot für die Arbeiten. Den nächsten Kontrolltermin halten wir im Protokoll fest.
Baumkontrolle – Sicherheit und Gesundheit für Ihre Bäume!
Wir sind Baumkontrolle Dresden. Wir prüfen Bäume auf Verkehrssicherheit, dokumentieren jeden Baum und sagen Ihnen klar, was zu tun ist. Die Kontrolle machen FLL-zertifizierte Baumkontrolleure; Ihr Kontakt ist Alexander Kobelt.
„Ihr Nachweis für jeden Baum.“
Alexander Kobelt
Alexander Kobelt
Welche Bäume dürfen in Sachsen ohne Genehmigung gefällt werden?
Das regelt nicht Sachsen einheitlich, sondern jede Gemeinde mit ihrer eigenen Satzung. Das sächsische Naturschutzgesetz lässt den Städten dafür seit März 2021 wieder freie Hand. Deshalb gelten in Coswig andere Grenzen als in Dresden oder Radebeul.
In Coswig gilt die Gehölzschutzsatzung, die der Stadtrat am 25. Mai 2022 beschlossen hat und die seit 5. Juni 2022 in Kraft ist. Einzelbäume schützt die Coswiger Satzung erst ab 60 cm Stammumfang, und zwar einen Meter über dem Boden gemessen. Unter dieser Grenze liegt ein Baum mit rund 19 cm Durchmesser. Eine Sonderregel für bebaute Grundstücke haben wir in der Coswiger Satzung nicht gefunden.
Zusätzlich geschützt sind Sträucher ab 3 m Höhe, frei wachsende Hecken ab 2,50 m Höhe, 2 m Breite und 10 m Länge sowie Klettergehölze ab 15 cm. Daneben verbietet das Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September viele Eingriffe an Gehölzen; Nester und Fledermausquartiere sind immer tabu.
Alleen und Baumreihen: in Coswig ohne Mindestmaß
Stehen Bäume als Allee oder Reihe, etwa entlang einer Zufahrt, sind sie in Coswig ohne Rücksicht auf den Stammumfang geschützt. Wer dort einen Baum entnehmen muss, stellt einen schriftlichen Antrag mit dem städtischen Formular „Baumfällung“ von coswig.de. Bezahlen müssen Sie für das Verfahren nichts, und nach spätestens sechs Wochen haben Sie Klarheit.
Das Formular schicken Sie selbst an die Stadt. Unser Beitrag ist die fachliche Grundlage: Das Protokoll beschreibt die Schäden und nennt die passende Maßnahme, vom Einkürzen der Krone bis zur Fällung. Was in eine fachliche Begründung für den Fällantrag gehört, erklären wir auf einer eigenen Seite.
Warum sich ein Protokoll lohnt
Muss ein gesunder Baum vorsorglich gekürzt werden, nur weil er groß ist? Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein natürlicher Astbruch ohne vorherige Anzeichen zum hinzunehmenden Lebensrisiko gehört (III ZR 352/13). Entscheidend ist, ob Warnzeichen erkennbar waren und ob jemand hingesehen hat. Genau das hält das Protokoll fest.
Reicht eine Sichtprüfung nicht aus, empfehlen wir eine eingehende Untersuchung und schicken Ihnen auf Wunsch ein Angebot; was ein Baumsachverständiger dabei klärt, steht auf einer eigenen Seite. Messungen veranlassen wir bei Bedarf. Unsere übrigen Leistungen stellt die Startseite von Baumkontrolle Dresden vor.
Schreiben Sie uns für Coswig am einfachsten eine Nachricht über das Kontaktformular oder per E-Mail. Telefonisch sind wir werktags von 7 bis 18 Uhr unter 0351 27046430 zu erreichen.
Wir sind auch per WhatsApp für Sie erreichbar!
Einfach draufklicken und loschatten! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
FAQ zur Baumkontrolle Coswig
Ist diese Seite für Coswig bei Dresden oder für Coswig (Anhalt)?
Sie gilt für Coswig in Sachsen an der Elbe, mit Kötitz, Brockwitz, Sörnewitz, Neusörnewitz und Spitzgrund. Coswig (Anhalt) in Sachsen-Anhalt ist hier nicht gemeint.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Coswig geschützt?
Ein einzelner Baum fällt ab 60 cm Umfang unter die Satzung. Für Alleen und Baumreihen gibt es kein Mindestmaß.
Wie beantragt man in Coswig eine Baumfällung?
Schriftlich mit dem Formular „Baumfällung“, das die Stadt auf coswig.de bereitstellt. Sechs Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags gilt er als genehmigt, falls die Stadt nicht vorher entscheidet; Kosten entstehen dafür keine.
Gilt in Coswig eine Sonderregel für bebaute Grundstücke?
In der Coswiger Gehölzschutzsatzung haben wir keine gefunden. Die 60-cm-Grenze für Einzelbäume gilt dort deshalb gleich, ob auf dem Grundstück ein Haus steht oder nicht.