Ratgeber für Baumeigentümer in Dresden und Umgebung

Hier beantworten wir die Fragen, die Baumeigentümer in Dresden und Umgebung am häufigsten stellen: zu Pflichten, Kosten, Baumgutachten, Gehölzschutzsatzung und Sturmschäden. Kurz und verständlich, mit Links zu den ausführlichen Beiträgen. Die Texte sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Die fünf häufigsten Fragen – kurz beantwortet

Wer kontrolliert Bäume auf einem Privatgrundstück?

Das ist Sache des Eigentümers. Private Eigentümer dürfen ihre Bäume selbst kontrollieren, darauf weist auch die Stadt Dresden hin. Bei Zweifeln oder wenn Sie einen belastbaren Nachweis brauchen, übernehmen wir die Baumkontrolle nach der FLL-Richtlinie. Mehr im Ratgeber Verkehrssicherungspflicht für Bäume und – für Verwalter – unter Baumkontrolle für Hausverwaltung und WEG.

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung in Dresden fällen?

Nach der Dresdner Gehölzschutzsatzung sind Laub- und Nadelbäume ab 30 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume erst ab 60 cm (Straßenobstbäume schon ab 30 cm). Einzelne Bäume unter diesen Maßen fallen in der Regel nicht unter die Satzung. Zusätzlich ist vom 1. März bis 30. September die Schonzeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu beachten, und Nester oder Fledermausquartiere sind immer geschützt. Für geschützte Bäume stellen Sie online einen Antrag beim Umweltamt. Den Antrag stellen wir nicht, aber unser Kontrollprotokoll liefert die fachliche Begründung: Fällgenehmigung in Dresden.

Wie viel kostet eine Baumkontrolle pro Baum?

Bei uns kostet die Baumkontrolle 119 € je Baum inkl. MwSt. (100 € netto), mit Protokoll, Baumkataster und Übersichtsplan. Dazu kommt einmal je Termin die Anfahrt mit 41,65 € inkl. MwSt. (35 € netto). Mehr unter Was kostet eine Baumkontrolle?

Was kostet ein Baumgutachten?

Ein Baumgutachten rechnen wir nach Aufwand ab, in der Regel nach Stunden. Der Aufwand hängt davon ab, wie viele Bäume untersucht werden, was geklärt werden soll und ob Messungen nötig sind. Am Anfang steht immer die Baumkontrolle; zeigt sie eine Auffälligkeit, empfehlen wir die Untersuchung, und Sie erhalten vorher ein Angebot. Mehr im Ratgeber Baumgutachten: wann nötig, was drinsteht, was es kostet und unter Baumgutachten in Dresden.

Wann braucht man ein Baumgutachten?

Wenn nach einer Baumkontrolle Zweifel an der Verkehrssicherheit bleiben, zum Beispiel bei Pilz am Stammfuß, Höhlungen oder Rissen. Dann sieht die FLL-Richtlinie eine eingehende Untersuchung vor. Mehr unter Baumgutachten in Dresden und im Ratgeber Pilz am Baumstamm: wann es gefährlich wird.

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Außerdem: Sturmschaden am Baum: Kontrolle nach dem Sturm und wer haftet

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