Sturmschaden am Baum: Kontrolle nach dem Sturm und wer haftet
Baumkontrolle für öffentliche und private Bereiche
(Im Seitentext steht #### für eine H2 auf der Seite, fette Zwischenzeilen sind keine Überschriften.)
Nach einem Sturm stellen sich viele Eigentümer dieselben Fragen: Steht der Baum noch sicher? Wer zahlt, wenn ein Ast aufs Auto gefallen ist? Und was ist jetzt zu tun? Ein Sturmschaden am Baum ist nicht immer zu sehen. Ein Baum kann nach dem Sturm gerade dastehen und trotzdem an den Wurzeln gelockert sein. Auf dieser Seite erklären wir, wann Sie sofort handeln sollten, wie wir Bäume nach einem Sturm kontrollieren und was die Rechtsprechung zur Haftung sagt.
Sofort handeln: Wann ein Sturmschaden am Baum gefährlich ist
Sofort handeln sollten Sie, wenn ein Baum oder ein Ast Menschen, Wege, Straßen oder Gebäude unmittelbar bedroht. Warnzeichen sind:
- Der Baum steht schiefer als vor dem Sturm.
- Der Boden am Stammfuß hat sich angehoben oder ist aufgerissen.
- Am Stamm oder an großen Ästen sind frische Risse zu sehen.
- Abgebrochene Äste hängen noch in der Krone.
- Der Baum lehnt an einem Haus, an einem anderen Baum oder an einer Leitung.
Halten Sie dann Abstand und sperren Sie den Bereich ab. Liegt ein Baum auf der Straße oder in einer Stromleitung, rufen Sie die Feuerwehr (112) oder den Netzbetreiber. Steigen Sie nicht selbst in einen beschädigten Baum und sägen Sie keine Äste, die unter Spannung stehen – das ist lebensgefährlich.
Was Eigentümer nach dem Sturm tun sollten
- Gefahrenbereich sichern. Wege sperren, Kinder und Fahrzeuge fernhalten.
- Fotos machen. Den Baum von mehreren Seiten, abgebrochene Teile und Schäden an Auto, Haus oder Zaun – mit Datum.
- Betroffene informieren. Geben Sie Nachbarn, Mietern oder der Hausverwaltung Bescheid und melden Sie Schäden Ihrer Versicherung.
- Geschützte Bäume der Stadt melden. In Dresden darf bei unmittelbarer Gefahr sofort gehandelt werden, auch bei einem Baum, der durch die Gehölzschutzsatzung geschützt ist. Die Stadt ist dann unverzüglich zu informieren, die Maßnahme ist zu begründen, und das Holz bleibt bis zur Freigabe liegen, höchstens 14 Tage. Zuständig ist das Umweltamt (Telefon 0351 488-6271, umwelt.natur@dresden.de). In Radebeul, Coswig, Heidenau, Pirna und Freital gelten eigene Satzungen – fragen Sie dort bei der Stadt nach.
- Auch die stehen gebliebenen Bäume prüfen lassen. Auch ohne sichtbaren Schaden können Wurzeln gelockert sein.
In 4 Schritten zu Ihrer Baumkontrolle
Kontaktaufnahme und Beratung
Sie kontaktieren uns telefonisch oder über das Kontaktformular. Unser Team bespricht mit Ihnen den Standort, den Zustand und den gewünschten Umfang der Baumkontrolle und klärt offene Fragen.
Vor-Ort-Besichtigung und Begutachtung
FLL-zertifizierte Baumkontrolleure kommen zu Ihnen und prüfen jeden Baum vom Boden aus. Krone, Stamm, Stammfuß und Wurzelbereich werden auf Schäden und Anzeichen von Krankheiten untersucht.
Protokoll mit Empfehlungen
Nach der Kontrolle erhalten Sie ein Protokoll mit allen Bäumen und den gefundenen Schäden, dazu einen Übersichtsplan. Für jeden Baum nennen wir die angezeigte Maßnahme, etwa Rückschnitt oder Sicherung.
Angebote einholen und Nachkontrolle
Mit unserem Protokoll holen Sie Angebote ein, bei wem Sie möchten. Gern erstellen wir Ihnen auch selbst ein Angebot für die Arbeiten. Den nächsten Kontrolltermin halten wir im Protokoll fest.
Baumkontrolle – Sicherheit und Gesundheit für Ihre Bäume!
Wir sind Baumkontrolle Dresden. Wir prüfen Bäume auf Verkehrssicherheit, dokumentieren jeden Baum und sagen Ihnen klar, was zu tun ist. Die Kontrolle machen FLL-zertifizierte Baumkontrolleure; Ihr Kontakt ist Alexander Kobelt.
„Ihr Nachweis für jeden Baum.“
Alexander Kobelt
Alexander Kobelt
Unsere Leistung: die Zusatzkontrolle nach dem Sturm
Die FLL-Baumkontrollrichtlinie ist das Fachregelwerk für Baumkontrollen (FLL steht für Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau). Gerichte erkennen sie als Orientierungshilfe an. Sie unterscheidet zwei Arten der Baumkontrolle: die Regelkontrolle in regelmäßigen Abständen und die Zusatzkontrolle aus besonderem Anlass. Ein solcher Anlass ist extremes Wetter wie ein Sturm. Genau diese Zusatzkontrolle bieten wir an. So läuft sie ab:
- Wir sehen uns jeden Baum vom Boden aus an: Krone, Stamm, Stammfuß, Wurzelbereich und Umfeld.
- Wir achten besonders auf typische Sturmfolgen: gelockerte Wurzeln, neue Schiefstellung, Risse sowie angebrochene und hängende Äste.
- Wir halten das Ergebnis für jeden Baum in einem nachvollziehbaren Protokoll fest, nehmen die Bäume ins Baumkataster auf und zeichnen sie in einen Übersichtsplan ein.
- Im Protokoll steht, welche Maßnahme angezeigt ist, zum Beispiel hängende Äste entfernen, die Krone einkürzen oder den Baum fällen. Mit unserem Protokoll holen Sie Angebote ein, bei wem Sie möchten. Gern erstellen wir Ihnen auch selbst ein Angebot für die Arbeiten.
- Bleiben Zweifel an der Standsicherheit, empfehlen wir eine eingehende Untersuchung, also ein Baumgutachten, und machen Ihnen auf Wunsch ein Angebot dafür. Messungen wie Schalltomographie oder Zugversuch veranlassen wir bei Bedarf.
Muss ein geschützter Baum weg, liefert unser Protokoll die fachliche Begründung, die Sie gegenüber der Stadt brauchen. Die Meldung oder den Antrag stellen Sie selbst. Wie das in Dresden geht, lesen Sie unter Fällgenehmigung in Dresden: fachliche Begründung.
Die Kontrolle nach dem Sturm kostet wie jede Baumkontrolle 119 € je Baum inkl. MwSt. (100 € netto), dazu kommt einmal je Termin die Anfahrt mit 41,65 € inkl. MwSt. (35 € netto). Mehr dazu unter Was kostet eine Baumkontrolle?
Baum fällt auf Auto: Wer zahlt?
Wer zahlt, hängt davon ab, ob der Baum vorher erkennbare Schäden hatte. War der Baum gesund und gab es keine Anzeichen, gilt ein natürlicher Astbruch als hinzunehmendes Lebensrisiko. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Äste einer Pappel waren auf ein geparktes Auto gefallen, die Stadt haftete nicht – obwohl Pappeln als bruchanfälliger gelten (BGH, Urteil vom 06.03.2014, III ZR 352/13). Gesunde Straßenbäume müssen danach nicht vorsorglich gefällt oder gestutzt werden.
Anders ist es, wenn Schäden erkennbar waren und niemand reagiert hat. Dann kann der Eigentümer Schadensersatz schulden (§ 823 BGB). Das gilt nicht nur fürs Auto, sondern genauso, wenn ein Baum aufs Haus oder auf den Zaun fällt. In einem anderen BGH-Fall scheiterte die Klage allerdings daran, dass der Geschädigte nicht nachweisen konnte, dass eine Kontrolle den Schaden entdeckt hätte (BGH, 04.03.2004, III ZR 225/03). Deshalb ist ein Kontrollprotokoll so wertvoll: Es zeigt, dass Sie Ihre Bäume überwacht haben.
Baum fällt auf Nachbargrundstück: Wer haftet?
Fällt ein Baum auf das Nachbargrundstück, kann der Eigentümer vor allem dann haften, wenn der Baum erkennbar krank oder geschädigt war. Das zeigt ein Fall des BGH: Ein Walnussbaum stürzte bei windigem Wetter auf das Nachbargrundstück. Der Nachbar trug vor, der Baum habe schon seit Jahren Krankheitszeichen gezeigt. Der BGH hielt eine Haftung für möglich und verwies die Sache zurück (BGH, 08.10.2004, V ZR 84/04). Er stellte klar: Zeigen sich Krankheitszeichen, ist eine eingehende fachmännische Untersuchung nötig. Bäume müssen, soweit das fachlich möglich ist, gegen Windbruch und Windwurf gesichert sein.
Im selben Urteil nennt der BGH einen zweiten Weg: Auch ohne Verschulden kann ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bestehen (§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB entsprechend), wenn der Nachbar die Gefahr weder erkennen noch abwehren konnte. Ein morscher Baum, der aufs Nachbargrundstück fällt, ist also ein echtes Haftungsrisiko – ein Sturm allein entlastet den Eigentümer nicht. Steht der Baum genau auf der Grenze, ist jeder Nachbar für seinen Teil so verantwortlich wie für einen eigenen Baum (BGH, 02.07.2004, V ZR 33/04).
Sturmschaden am Baum: Was zahlt die Versicherung?
Welche Versicherung einspringt, regelt Ihr Versicherungsvertrag – eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Wir beraten nicht zu Versicherungen und nicht in Rechtsfragen. Praktisch hilft Folgendes: Melden Sie den Schaden möglichst bald, halten Sie Ihre Fotos bereit und fragen Sie Ihre Versicherung, welche Unterlagen sie braucht. Bei Streit um die Haftung wenden Sie sich an eine Rechtsberatung.
Wir sind auch per WhatsApp für Sie erreichbar!
Einfach draufklicken und loschatten! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Vor dem nächsten Sturm: regelmäßig kontrollieren
Den besten Schutz bietet eine Kontrolle, bevor etwas passiert. Wie oft ein Baum kontrolliert werden sollte, richtet sich nach Standort, Zustand und Alter. Eine starre Regel wie „zweimal im Jahr“ gilt als überholt (OLG Köln, 29.07.2010, 7 U 31/10). Mehr dazu unter Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie. Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften ist ein lückenloser Nachweis besonders wichtig – siehe Baumkontrolle für Hausverwaltung und WEG und unseren Ratgeber zur Verkehrssicherungspflicht für Bäume.
Dieser Text ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Nach dem Sturm unsicher? Sprechen Sie uns an
Sie wissen nicht, ob Ihr Baum nach dem Sturm noch sicher steht? Rufen Sie uns an unter 0351 27046430, schreiben Sie uns per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sind Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr erreichbar und kontrollieren Bäume in Dresden, Radebeul, Coswig, Heidenau, Pirna, Freital und Umgebung.
Häufige Fragen zur Kontrolle nach Sturm
Wer zahlt, wenn ein Auto durch Äste beschädigt wird?
Das hängt davon ab, ob der Baum vorher erkennbare Schäden hatte. Bei einem gesunden Baum ohne Anzeichen gilt ein natürlicher Astbruch als hinzunehmendes Lebensrisiko (BGH, III ZR 352/13); waren Mängel erkennbar und der Eigentümer blieb untätig, kann er Schadensersatz schulden.
Haftet der Eigentümer, wenn ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt?
Das kann er, vor allem wenn der Baum erkennbar krank war und der Eigentümer nichts unternommen hat (BGH, V ZR 84/04). Der BGH hält außerdem einen Ausgleichsanspruch ohne Verschulden für möglich, wenn der Nachbar die Gefahr nicht erkennen und nicht abwehren konnte.
Welche Versicherung zahlt bei Schaden durch Bäume?
Das regelt der jeweilige Versicherungsvertrag, eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Melden Sie den Schaden möglichst bald mit Fotos; zu Versicherungs- und Rechtsfragen beraten wir nicht.
Darf ein umgestürzter geschützter Baum in Dresden sofort beseitigt werden?
Ja, bei unmittelbarer Gefahr darf sofort gehandelt werden. Sie müssen die Stadt aber unverzüglich informieren, die Maßnahme begründen und das Holz bis zur Freigabe liegen lassen, höchstens 14 Tage.
Muss ein Baum nach einem Sturm kontrolliert werden?
Die FLL-Baumkontrollrichtlinie sieht nach extremem Wetter eine Zusatzkontrolle vor. Private Eigentümer können ihre Bäume selbst ansehen; bei Warnzeichen oder Zweifeln ist eine fachkundige Kontrolle sinnvoll.